Reise mit Haustieren in Tollwutländern
Fliegen Sie mit Ihrem Haustier in ein Tollwut-Risikoland in die Ferien oder bringen Sie ein Heimtier aus einem solchen Land in die Schweiz?
Hunde, Katzen und Frettchen können an Tollwut erkranken, deshalb ist in der Schweiz ist die Einreise für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwut-Risikoländern Bewilligungspflichtig. Dies gilt bei der Einreise über einen Schweizer Flughafen (Zürich, Basel oder Genf). Das Gesuchformular wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen neu überarbeitet und ist von den Tierhaltenden selbst auszufüllen. Sie bestätigen unter anderem mit ihrer Unterschrift, dass das Tier nach der Einreise weder verkauft, noch anderweitig an andere Personen abgegeben wird.
Wichtig: Stellen Sie das Gesuch mindestens 3 Wochen vor Ihrer Abreise.
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Gesuch stellen müssen: Prüfen Sie mit diesem Online-Test des Bundesamts für Veterinärwesen ob Sie mit einer Katze, einem Hund oder einem Frettchen in ein fremdes Land reisen können.
Source: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/hunde-katzen-und-frettchen.html